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Ich möchte in der Schweiz studieren – was bedeutet das in Bezug auf den Militärdienst?
Jeder Schweizer Mann ist bis zum Ende des Jahres, in dem er 30 beziehungsweise – falls er vor dem Verlassen der Schweiz die Rekrutenschule bereits absolviert hat – 34 Jahre alt wird, verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Sobald ein Schweizer in die Schweiz zurückkehrt, wird er daher aufgefordert, entsprechend seinem Alter und seiner Tauglichkeit der Militärdienstpflicht nachzukommen.
Schweizer Bürger können bis zum Ende des Jahres, in dem sie 25 Jahre alt werden, für den Militärdienst rekrutiert werden. Sie werden dann bis zum Ende des Jahres, in dem sie 26 Jahre alt werden, zur Rekrutenschule aufgeboten. Ausgenommen sind Männer, die in der Schweiz bereits Militärdienst geleistet, einen militärischen Auslandsurlaub erhalten oder sich während mehr als sechs Jahren ununterbrochen im Ausland aufgehalten haben und von der Armee nicht mehr benötigt werden. Diejenigen Schweizer Staatsbürger, die aus Altersgründen nicht mehr rekrutiert werden, müssen die Rekrutenschule nicht absolvieren, bezahlen jedoch die Wehrpflichtersatzabgabe. Auslandschweizer, die sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten, müssen sich innert 14 Tagen nach ihrer Ankunft in der Schweiz beim zuständigen kantonalen Kreiskommando melden. Doppelbürger, die in ihrem zweiten Heimatstaat bereits Militärdienst oder Zivildienst geleistet oder – als Ersatz dafür – eine Abgabe bezahlt haben, müssen in der Schweiz keinen Militärdienst mehr leisten. Sie sind aber nicht von der Pflicht befreit, sich beim Kreiskommando zu melden und die Wehrpflichtersatzabgabe zu bezahlen.
Wer seinen Militärdienst in Deutschland, Österreich, Frankreich oder Italien effektiv absolviert hat, ist dank den zwischenstaatlichen Abkommen, welche die Schweiz mit diesen Ländern getroffen hat, von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit. Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können sich auch entscheiden, freiwillig die Rekrutenschule in der Schweiz zu absolvieren. Ein entsprechendes Gesuch ist an die folgende Adresse zu richten:
Führungsstab der Armee, Personelles der Armee (FGG 1), Steuerung und Vorgaben, Rodtmattstr. 110, 3003 Bern
Tel. +41 58 464 20 63, Fax +41 58 464 32 70, E-Mail: personelles.FSTA@vtg.admin.ch, www.vtg.admin.ch
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Frage : Was kann/muss man neu ab 1. Januar 2017 tun?
Die Postfinance verlangt ab 01/01/017 für CH-Bürger im Ausland wohnend 25 Franken pro Monat und Privatkonto Gebühren !!! Ich lebe von der kleinen AHV, wohne im Elsass und die AHV kommt von Genf monatlich auf mein Postkonto, von dem aus ich auch meine Einzahlungen mache.Rechnungen, Krankenkasse etc. Auf dem gebührenfreien Sparkonto NEU verlangt die Post nun auch 8 Franken pro Bewegung !!!dh. ca 12x8 Frenken für AHV,12x8 für Einzahlungen Krankenkasse, 12x8 für sonstige Rechnungen etc. Hunderte von Franken Gebühren pro Jahr, Riesensummen für eine Rentnerin ohne andere Einkommen !!!!
Was kann ich tun? Welche Möglichkeit gibt es?
ich habe dasselbe Problem gehabt, bei mir wollten sie letztes Jahr bereits 250.- Fr Kontoführungsgebühren pro Jahr erheben. Ich bin Studentin, studiere in Deutschland und kann mir solche Gbühren nicht leisten. Die Gemeinheit ist vor allem, dass Leute mit einem Vermögen ab 25 000 auf dem besagten Konto keine Gebühren mehr bezahlen müssen.
Ich habe deshalb eine Adresse bei der Postfinance hinterlegt, die in der Schweiz ist und alles auf E-Bill umgestellt (also alle Kreditkartenrechnungen und Kontoauszüge laufen über das Online Banking). Dadurch wird an diese Schweizer Adresse lediglich 1-2 Mal im Jahr etwas verschickt, was ich bei einem Besuch abholen kann. Vielleicht können Sie sich diese Lösung auch einrichten.
Viel Erfolg!