Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) ist eine private Stiftung. Ihr Ziel ist es, die Beziehungen der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer untereinander und zur Schweiz zu fördern, ihre Interessen in der Schweiz zu vertreten und ihnen eine breite Palette an Dienstleistungen (Information, juristische Beratung, Jugendangebote etcetera) anzubieten.
Die ASO wird von den von ihr anerkannten Schweizer-Vereinen im Ausland getragen. Um von der ASO anerkannt zu werden, muss ein Schweizer-Verein kumulativ die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Der Zweck des Vereins besteht darin, die Beziehungen der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer unter sich und zur Heimat zu fördern.
- Mehr als 50 Prozent der Aktivmitglieder sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger.
- Die Mehrheit der Vorstandsmitglieder sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger.
- Das Präsidium wird von einer Schweizerin/einem Schweizer geführt.
- Dem Verein gehören mindestens sieben Schweizer Bürgerinnen und Bürger an.
- Der Verein beruft mindestens einmal jährlich eine Mitgliederversammlung ein und verfügt über einen periodisch neu zu wählenden Vorstand.
- Der Verein ist der für sein Land zuständigen Dachorganisation angeschlossen, wo eine solche existiert (Frankreich, Deutschland, Italien, Grossbritannien, Spanien/Portugal, Österreich/Liechtenstein/Slowenien, Niederlande, Kanada, Argentinien).
- Der Verein verpflichtet sich ausdrücklich, die ASO darüber zu informieren, wenn eine der Bedingungen nicht mehr erfüllt ist.
Die von der ASO anerkannten Vereine können sich an der Wahl der Delegierten in den Auslandschweizerrat (ASR) beteiligen. Der ASR setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Schweizergemeinschaften im Ausland sowie Inlandsmitgliedern (zum Beispiel eidgenössische Parlamentarier, welche die mit der Fünften Schweiz in Verbindung stehenden Institutionen vertreten) zusammen. Er tagt zweimal jährlich, um über Themen zu diskutieren, welche die Auslandschweizer betreffen. In den Medien wird der Auslandschweizerrat als das «Parlament der Fünften Schweiz» bezeichnet. Die von der ASO anerkannten Schweizer-Vereine leisten also einen direkten Beitrag zur Auslandschweizerpolitik.
Die Vereine, welche nicht sämtliche der oben genannten Bedingungen erfüllen, können als assoziierte Vereine anerkannt werden. Diese können sich nicht an der Wahl der Delegierten ihres Landes in den ASR beteiligen, haben aber ansonsten dieselben Rechte und Pflichten wie die von der ASO voll anerkannten Vereine.
Mit ihrer Anerkennung durch die ASO werden die Vereine ins weltweite Netzwerk der Auslandschweizer-Vereine und Institutionen aufgenommen. Sie erhalten automatisch die Mitteilungen und Newsletter der ASO und werden auf der Website www.swisscommunity.org, der sozialen Plattform für Auslandschweizer, aufgeführt. Zudem verleihen sie der ASO – und damit der Fünften Schweiz – bei der Interessenvertretung der Auslandschweizer mehr Gewicht.
Vereine, die an der Anerkennung durch die ASO interessiert sind, können das Bewerbungsformular ausfüllen. Sie finden es auf der Website der ASO: www.aso.ch > Über uns > Schweizer-Vereine im Ausland > Anerkennung durch die ASO.
Rechtsdienst ASO
Kommentare
Kommentare :
Parce que entre les 50% d'absents et les 50% qui se contentent de ne PAS recevoir les documents .. on sent que ça doit réfléchir ferme
Un Romand minoritaire qui ne peut que parfois donner un coup de gueule de temps en temps.