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Neue E-Voting-Versuche für die Abstimmung vom Juni 2023

3. März 2023

Der Bundesrat hat den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau die Grundbewilligungen für die Wiederaufnahme der Versuche mit E-Voting erteilt. Gleichzeitig erteilt die Bundeskanzlei die Zulassung für die Abstimmung vom 18. Juni 2023.

An seiner Sitzung vom 3. März 2023 hat der Bundesrat den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau die Grundbewilligungen für die Wiederaufnahme der Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen erteilt. Die Grundbewilligungen gelten für ein limitiertes Elektorat bis und mit der Abstimmung vom 18. Mai 2025. Gleichzeitig erteilt die Bundeskanzlei die Zulassung für die Abstimmung vom 18. Juni 2023. 

In allen drei Kantonen, die um eine Grundbewilligung ersucht haben, soll E-Voting den Auslandschweizer Stimmberechtigten zur Verfügung stehen. Insgesamt beantragen die Kantone die Zulassung von rund 65 000 Stimmberechtigten für den ersten Urnengang. Dies entspricht rund 1.2 % aller Schweizer Stimmberechtigten.

Quelle Bundesrat / Bundeskanzlei


Die Auslandschweizer-Organisation begrüsst den Entscheid des Bundesrates, wieder E-Voting-Tests zuzulassen. Nach vier Jahren Stillstand und mitten im Wahljahr ist dies ein starkes Signal an die 218'600 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die in einem Stimmregister eingetragen sind.

Medienmitteilung: Ein positives Signal für die Fünfte Schweiz

Lesen Sie mehr im Artikel von SWI swissinfo.ch: Die Schweiz hat wieder ein E-Voting-System

Den Überblick über die Schritte zum E-Voting erhalten Sie hier sowie im Dossier der «Schweizer Revue»

Hier finden Sie Informationen zum E-Voting auf der Webseite der Bundeskanzlei

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