E-Voting-Versuche: neue rechtliche Grundlagen bis Mitte 2022
16. Dezember 2021
Die Kantone sollen wieder Versuche mit E-Voting durchführen können. Der Bundesrat hat beschlossen, bis Mitte 2022 die erforderlichen rechtlichen Grundlagen zu schaffen. Die Auslandschweizer-Organisation begrüsst diese Fortschritte.
Damit die Kantone wieder Versuche mit E-Voting durchführen können, müssen die rechtlichen Grundlagen neu ausgerichtet werden. Der Bundesrat hat gestützt auf eine Vernehmlassung beschlossen, zwei Verordnungen entsprechend zu revidieren. Es handelt sich um die Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und die Verordnung der Bundeskanzlei (BK) über die elektronische Stimmabgabe (VEleS). Die Bundeskanzlei hat den Auftrag erhalten, die beiden Verordnungen bis Mitte 2022 zu überarbeiten.
Die Zielsetzungen und Stossrichtungen der Neuausrichtung wurden in der Vernehmlassung mehrheitlich befürwortet. Auf grosse Zustimmung stossen der Fokus auf die Weiterentwicklung der Systeme, eine wirksame Kontrolle und Aufsicht, die Stärkung der Transparenz und des Vertrauens sowie die Vernetzung mit der Wissenschaft.
Die Kantone unterstützten die Vorlage in der Vernehmlassung mit grosser Mehrheit. Sie haben jedoch auch betont, dass die Neuausrichtung von E-Voting hohe Entwicklungskosten mit sich bringt. Der Bundesrat will deshalb die Entwicklungskosten finanziell unterstützen. Diese Beteiligung soll über die Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) erfolgen.
Bei der elektronischen Stimmabgabe setzt der Bund den rechtlichen Rahmen und die Kantone entscheiden, ob sie ihren Stimmberechtigten E-Voting ermöglichen. Der Bundesrat sieht vor, dass E-Voting-Versuche auf maximal 30 Prozent der Stimmberechtigten eines Kantons und schweizweit auf höchstens 10 Prozent der Stimmberechtigten begrenzt werden.
Die Auslandschweizer-Organisation begrüsst die Fortschritte. Sie wird sich weiterhin für die Schaffung eines zuverlässigen Systems der elektronischen Stimmabgabe einsetzen.