Aus dem Bundeshaus
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Am 18. März 2020 hatte der Bundesrat beschlossen, die eidgenössische Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 abzusagen. Wegen der Corona- Epidemie und der zu ihrer Eindämmung ergriffenen Massnahmen waren sowohl die Abstimmungsorganisation wie die freie Meinungsbildung infrage gestellt, und damit auch die ordnungsgemässe Durchführung einer Volksabstimmung.
Die Abstimmungsvorlagen werden durch den Bundesrat mindestens vier Monate vor dem Abstimmungstermin festgelegt.
Alle Informationen zu Abstimmungsvorlagen (Abstimmungsbüchlein, Komitees, Empfehlungen des Parlaments und des Bundesrates etc.) finden Sie unter www.admin.ch/abstimmungen oder in der App «VoteInfo» der Bundeskanzlei.
Der Bundesrat hat beschlossen, dass am 27. September 2020 über fünf eidgenössische Vorlagen abgestimmt werden soll:
Die Liste der hängigen Volksinitiativen finden Sie unter www.bk.admin.ch > Politische Rechte > Volksinitiativen > Hängige VolksinitiativenDer Fristenstillstand für eidgenössische Volksbegehren wurde nicht verlängert. Seit dem 1. Juni 2020 dürfen wieder Unterschriften gesammelt werden.
Kommentare
Kommentare :
Früher sind die Unterlagen 1 Monat vor der Abstimmung da gewesen, seit etwa 2 Jahren leider nicht mehr.
So würde aktuell mein Couvert zu spät in der Schweiz eintreffen.
So habe ich mich im Stimmregister wieder austragen lassen, damit nicht unnötige Spesen entstehen.
Ich warte, wie Viele auch, immer noch auf E-Voting. Nur so langsam habe ich die Hoffnung aufgegeben, dass das irgendwann Mal noch Realität wird.
770'000 Auslandschweizer sind wohl nicht genug, damit man sich des Problems endlich ernsthaft annehmen könnte.
Ob das wohl so gewollt ist, um uns, wie mit den Bankkonten abzusägen ?