Aus dem Bundeshaus
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Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen erhalten einen Solidaritätsbeitrag – und über 9000 Personen haben bis zum Ablauf der gesetzten Frist ein Gesuch um einen solchen Beitrag eingereicht. Doch damit ist die Aufarbeitung des Themas nicht abgeschlossen.
Die Aufarbeitung der sogenannten fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 ist noch immer in vollem Gang. Im Sommer 2013 haben sich Opfer sowie Vertreterinnen und Vertreter von involvierten Behörden und Institutionen erstmals an einem Runden Tisch zu einem Dialog getroffen. Die Mitglieder des von Bundesrätin Simonetta Sommaruga eingesetzten Runden Tischs hatten den Auftrag, eine umfassende Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 vorzubereiten und in die Wege zu leiten. Sie präsentierten im Juli 2014 einen Bericht samt Massnahmenvorschlägen, wovon die meisten in das neue Gesetz für die Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels der schweizerischen Sozialgeschichte einflossen. Dieses Gesetz wurde im Parlament – nicht zuletzt auch auf Druck der Wiedergutmachungsinitiative – in Rekordzeit beraten und im Herbst 2016 verabschiedet. Auf Vorschlag der Mitglieder des Runden Tisches errichtete der Bund auch einen Soforthilfefonds, der rund 1200 Opfern in finanziell prekärer Situation eine Überbrückungshilfe gewährte.
Mit dem neuen Gesetz wird das Unrecht, das den Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen in der Schweiz vor 1981 zugefügt worden ist, formell anerkannt. Es schafft auch die Voraussetzungen dafür, dass Opfern auf deren Gesuch hin ein Solidaritätsbeitrag von 25 000 Franken ausbezahlt werden kann. Zudem bildet es die Rechtsgrundlagen für eine umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung; so befasst sich eine unabhängige Expertenkommission mit dem Schicksal der sogenannt «administrativ versorgten» Menschen und wird ihre Forschungsergebnisse im Frühjahr 2019 präsentieren. Ausserdem hat der Bundesrat das Nationale Forschungsprogramm 76 mit dem Titel «Fürsorge und Zwang – Geschichte, Gegenwart, Zukunft» initiiert. Es widmet sich der Dokumentierung und Untersuchung aller anderen Formen der damaligen Zwangsmassnahmen, so beispielsweise dem Heim- und Verdingkinderwesen. Die einzelnen Forschungsprojekte sollen bis im Sommer 2018 genehmigt und lanciert werden. Für die gesamte Forschungsarbeit wurden substanzielle Beiträge gesprochen. Dies unterstreicht den Stellenwert, den die Schweiz der Aufarbeitung dieser Thematik beimisst.
Schliesslich regelt das neue Gesetz auch die Archivierung und die Akteneinsicht, und stellt ein Beratungs- und Unterstützungsangebot für die Opfer und Betroffenen durch die kantonalen Anlaufstellen bereit. Opfer- und Betroffenenorganisationen erhalten zudem die Möglichkeit, Selbsthilfeprojekte einzureichen. Den Opfern und Betroffenen soll ermöglicht werden, persönliche oder berufliche Perspektiven zu entwickeln und Erfahrungen auszutauschen.
Am 8. Februar 2018 hat die 15. und letzte Sitzung des Runden Tisches stattgefunden. Inzwischen ist auch die Frist für Gesuche um einen Solidaritätsbeitrag abgelaufen. Beim Bundesamt für Justiz sind insgesamt 9018 Gesuche eingegangen. 313 dieser Gesuche aus 41 Staaten, also rund 3,5 Prozent, sind von Personen eingereicht worden, die Wohnsitz im Ausland haben. Eine Vielzahl von Gesuchen erreichte den Fachbereich aus den Nachbarstaaten Frankreich und Deutschland. Aber auch aus Kanada, Thailand und Italien wurden viele Gesuche eingereicht. Die Bearbeitung der Gesuche muss bis spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, das heisst bis Ende März 2021, abgeschlossen sein.
Im Ausland wohnhafte Personen mussten für die Gesuchstellung eine Lebensbescheinigung bei einer Schweizer Vertretung persönlich beantragen. Für Personen, die dafür sehr weite Wege hätten auf sich nehmen müssen oder die gesundheitlich angeschlagen sind, wurden individuelle Lösungen in Zusammenarbeit von Schweizer Vertretung und Bundesamt für Justiz gefunden.
Für Auskünfte steht der Fachbereich FSZM des Bundesamtes für Justiz (+41 58 462 42 84 oder sekretariat@fuersorgerischezwangsmassnahmen.ch) gerne zur Verfügung. Weiterführende Informationen sind auch online abrufbar: www.bj.admin.ch. Der Bericht und die Protokolle des Runden Tisches sind abrufbar unter www.fszm.ch.
Bild Betroffene auf dem Bundesplatz bei der Lancierung der Initiative am 31. März 2014. Bild: Wiedergutmachungsinitiative
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