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  • Aus dem Bundeshaus

Solidaritätsbeitrag für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen

09.12.2021 – BJ, Fachbereich FSZM

Dank einer Gesetzesrevision können weiterhin Gesuche für den Solidaritätsbeitrag gestellt werden.

Als Zeichen der staatlichen Anerkennung des erlittenen Unrechts haben Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen, welche vor 1981 in der Schweiz stattgefunden haben, Anspruch auf einen Solidaritätsbeitrag. Ein entsprechendes Gesuch können Personen stellen, die beispielsweise als Folge einer Verdingung in einem landwirtschaftlichen Betrieb, einer Heimplatzierung oder einer administrativen Versorgung schwer beeinträchtigt wurden und gelitten haben. Ebenso anspruchsberechtigt sind Opfer von unter Druck erfolgter Abtreibung und Adoptionsfreigabe, Sterilisation, Kastration oder eines Medikamentenversuchs (siehe auch Beitrag in der «Schweizer Revue» 4/2018).

Bisher sind beim Bundesamt für Justiz bereits rund 10 300 Gesuche eingegangen, davon rund 500 Gesuche von Personen mit Wohnsitz im Ausland. In Rund 96 Prozent der Fälle konnte das Gesuch gutgeheissen und der Solidaritätsbeitrag ausbezahlt werden.

Die Frist ersatzlos gestrichen

In seiner ursprünglichen Fassung sah das Gesetz vor, dass Gesuche für den Solidaritätsbeitrag bis spätestens Ende März 2018 eingereicht werden mussten. Da zahlreiche Personen aus unterschiedlichsten Gründen nicht in der Lage waren, ihr Gesuch rechtzeitig einzureichen, änderte das Parlament per 1. November 2020 das Gesetz und strich die bisher geltende Frist für die Gesuchseinreichung ersatzlos.

Verdingkinder, hier in Wattenwil (BE, 1954), wurden oft als billige Arbeitskräfte missbraucht. Foto Keystone

Wer also bisher noch kein Gesuch gestellt hat, kann seinen Anspruch auf den Solidaritätsbeitrag nun jederzeit geltend machen. Zur Erleichterung der Gesuchstellung stehen auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz die Gesuchsformulare und Wegleitungen zum Ausdrucken oder zum elektronischen Ausfüllen zur Verfügung: revue.link/solidaritaetsbeitrag.

Wer für die Einreichung des Gesuchs beziehungsweise die Aktensuche zusätzliche Unterstützung benötigt, kann sich an eine kantonale Anlaufstelle für Opfer respektive an ein Staatsarchiv wenden. Die Adressen finden sich ebenfalls auf der erwähnten Webseite. Diese Unterstützungsangebote stehen kostenlos zur Verfügung und können auch von Personen mit Wohnsitz im Ausland genutzt werden. Weitere Auskünfte erteilt auch der Fachbereich FSZM des Bundesamtes für Justiz (+41 58 462 42 84 | E-Mail).

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