Aus dem Bundeshaus
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1927 verlangte der Konsulardienst des Politischen Departements (damalige Bezeichnung des EDA) erstmals von allen Konsulaten, die Zahl der niedergelassenen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer per Ende 1926 zu erfassen (s. Illustration, Auswertungsliste). Ab 1930 erschienen die Zahlen dann regelmässig im Statistischen Jahrbuch. Zwar hatte der Bund schon früher Daten über die Diaspora gesammelt – die Jahrbücher von 1891 bis 1960 zeigen, dass Auswanderer nach Übersee nach diversen Merkmalen erfasst wurden – 1926 markierte jedoch einen Neuanfang: erstens, weil die Statistik, anders als bei der Übersee-Emigration, nicht Daten der Wanderungsbewegung erhob, sondern Bestandsdaten der im Ausland niedergelassenen Landsleute, und zweitens, weil sie die Schweizerinnen und Schweizer lückenlos erfasste, während in den früheren Statistiken nur Landsleute in den aussereuropäischen Übersee-Zielorten registriert worden waren. (Quelle Illustration: Schweizerisches Bundesarchiv.)
In den ersten Jahren nach 1926 hatte die Auslandschweizerstatistik mit «Kinderkrankheiten» zu kämpfen; es scheint, dass Mängel mitunter durch Schätzungen übertüncht wurden. Aufgrund des wachsenden Anteils von Doppelbürgerinnen und Doppelbürgern in der Diaspora stellte sich etwa die Frage, wie dieser Aspekt zu berücksichtigen sei. Die folgenden Lösungen wurden gefunden: Ab 1951 präzisierten die Statistischen Jahrbücher schlicht, Mehrfachbürgerinnen und -bürger seien nicht berücksichtigt; 1974 ging man dann dazu über, sie neben den «Nur-Schweizerinnen» und «Nur-Schweizern» gesondert auszuweisen.
Die aktuelle Auslandschweizerstatistik des EDA und Wanderungsstatistiken des BFS können auf der EDA-Website konsultiert werden.
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