Aus dem Bundeshaus
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Für einen einfacheren und schnelleren Austausch mit ihren Versicherten setzen die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) und die IV-Stelle für Versicherte mit Wohnsitz im Ausland (IVSTA), die für die Auszahlung der AHV/IV-Renten im Ausland zuständig sind, künftig auf digitale Interaktion.
Bild: Dank verschlüsselter Mail kein Problem: In der mexikanischen Provinz leben und per E-Mail mit Schweizer Behörden kommunizieren.
AHV/IV-Rentnerinnen und -Rentner im Ausland erhalten jedes Jahr das Formular «Lebens- und Zivilstandsbescheinigung» zugestellt. Sie müssen dieses innert 90 Tagen ausgefüllt zurückschicken, damit ihre Rente ohne Unterbruch weiter ausbezahlt wird. Trifft die Bescheinigung nicht rechtzeitig ein, unterbricht das System die Auszahlung automatisch.
Für im Ausland wohnhafte Versicherte ist die Situation aber nicht immer einfach. Nehmen wir als Beispiel den Versicherten A. Er lebt in einer abgelegenen Region Mexikos, weit weg von einem urbanen Zentrum. Der nächste Postschalter ist mehrere Stunden entfernt. Verzögert sich die Post mit der jährlichen Lebensbescheinigung, riskiert er den Unterbruch seiner Rentenzahlung. Deshalb wollen die SAK und die IVSTA den digitalen Austausch mit den Versicherten und mit den Sozialversicherungsträgern erweitern und die Qualität der Dienstleistungen mit einfach und rasch zu erledigenden Behördengängen verbessern.
Neu bietet die SAK den Versand und Empfang verschlüsselter E-Mails an. Sie kann bei Bedarf auf diesem Weg mit den Versicherten kommunizieren. Adressänderungen oder Anfragen können nun sicher und vertraulich per E-Mail abgewickelt werden.
Der Austausch unter Sozialversicherungsträgern von EU-Ländern findet bisher grösstenteils auf Papier statt. Künftig soll er über das Netzwerk Electronic Exchange of Social Security Information (EESSI) digital erfolgen. Die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) beteiligt sich an diesem europäischen Programm, das die Verarbeitung der Versichertendossiers vereinfacht.
Die neuen Datenaustauschsysteme ändern nichts daran, dass die Versicherten jede Änderung der Verhältnisse wie unter anderem die Änderung der Adresse oder des Zivilstands, Todesfälle oder neue Einkommensverhältnisse melden müssen.
Weiterführende Informationen unter www.ogy.de/renten.
In Ländern mit sehr langen Postlaufzeiten kann die SAK ausserdem jederzeit auf die Schweizer Vertretungen vor Ort zählen, um den Versicherten ihre Korrespondenz zukommen zu lassen. Ausserdem ist die SAK auch direkt via www.zas.admin.ch zu erreichen (Kurzlink: www.ogy.de/SAK). Die ZAS-Fachteams stehen zudem für weitere Informationen gerne zur Verfügung.
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