Aus dem Bundeshaus
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Abstimmen und wählen können Auslandschweizerinnen und -schweizer nur dann, wenn das Stimm- und Wahlmaterial rechtzeitig bei ihnen eintrifft. Doch die Zustellung ist – durch die Pandemie noch verstärkt – eine grosse logistische Herausforderung. Der Bund und drei Kantone prüfen deshalb neue Zustellwege.
Um eine mögliche frühzeitige Zustellung der Stimm- und Wahlunterlagen zu untersuchen, wurde anlässlich der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 in einem Pilotprojekt der Versand der Wahl- und Stimmunterlagen über den diplomatischen Kurier getestet. Begleitend dazu wurde eine Umfrage durchgeführt. Die Bundeskanzlei und die Konsularische Direktion des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie die drei Kantone Aargau, Tessin und Genf waren daran beteiligt. Das Pilotprojekt basiert auf einem Postulat von Nationalrat Andri Silberschmidt (FDP, ZH).
Rund 1600 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in Australien, Brasilien und Thailand, die ihren politischen Wohnsitz in den Kantonen Aargau, Tessin und Genf haben, waren eingeladen, sich an der Umfrage zu beteiligen. Der einen Hälfte der befragten Stimmberechtigten wurden die Stimmunterlagen wie bisher via die Schweizerische Post ins Ausland zugestellt. Die andere Hälfte erhielt die Stimmunterlagen versuchsweise via die Schweizer Vertretung im betreffenden Land. Der Rückversand der Stimmunterlagen erfolgte ohne Einbezug der Schweizer Vertretungen weiterhin direkt von den Stimmberechtigten an die Stimmgemeinde.
Die Beteiligung an der Umfrage lag bei rund 20 Prozent. Die Daten der Umfrage sowie die Rückmeldungen der beteiligten Behörden müssen nun gesammelt und analysiert werden. Der Vergleich der beiden Versandwege soll Aufschluss über die Effektivität und die Kosten des Versands mit dem diplomatischen Kurier geben. Nach der Auswertung der Daten wird entschieden, ob weitere Versuche im Rahmen des Pilotprojekts durchgeführt werden sollen.
Das Postulat Silberschmidt beauftragt den Bundesrat nicht nur damit, den Einsatz des diplomatischen Kuriers in einem Pilotprojekt zu untersuchen, sondern auch zu prüfen, ob die Abgabe von eidgenössischen Wahl- und Abstimmungsunterlagen an Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer anderweitig angepasst werden soll. Spätestens im Frühjahr 2023 wird der Bundesrat in Form eines Postulatsberichts eine vertiefte Auswertung des Pilotprojekts sowie eine Auseinandersetzung mit anderen Verbesserungsmöglichkeiten vorlegen. (BK)
Auf der Suche nach neuen Zustellwegen fürs Wahl- und Stimmmaterial wurde im Juni auch der Diplomatische Kurier eingesetzt. Doch was ist ein Diplomatischer Kurier überhaupt?
Der Diplomatische Kurier ist die Drehscheibe des Dokumenten- und Warenflusses zwischen der Zentrale des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in Bern und den Vertretungen der Schweiz im Ausland. Grundlage der Geschäftstätigkeit des Diplomatischen Kuriers bilden die Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen von 1961. Sie sind 1964 in Kraft getreten.
Das diplomatische Kuriergepäck überbringt die amtliche Korrespondenz zwischen diplomatischer Vertretung im Aussennetz und Aussenministerium des Entsendestaats, sowie zwischen den anderen Missionen und Konsulaten des Entsendestaats. Dabei geniesst es Unverletzlichkeit und darf während des Transports von Kontrollorganen weder geöffnet noch aufgehalten werden.
An der Zentrale des EDA in Bern wird die diplomatische Korrespondenz als Diplomatengepäck verpackt und als solches deklariert. Nach den Bestimmungen des Wiener Übereinkommens darf das Diplomatengepäck nur diplomatische Schriftstücke oder für den amtlichen Gebrauch bestimmte Gegenstände enthalten. Das Diplomatengepäck wird in einen Beutel oder ein anderes Behältnis verpackt, welches mit einer Plombe versiegelt und als diplomatische Sendung gekennzeichnet wird. Dieses wird dann mit der normalen Post oder durch Kurierdienste wie DHL ins Ausland versendet.
Der Diplomatische Kurier in Bern verarbeitet jährlich über 18 000 eingehende und ausgehende diplomatische Kuriersendungen. All diese Sendungen ergeben ein Gewicht von insgesamt rund 160 Tonnen. (KD)
Verantwortlich für die amtlichen Mitteilungen des EDA:
Konsularische Direktion, Abteilung Innovation und Partnerschaften
Effingerstrasse 27, 3003 Bern, Schweiz
www.eda.admin.ch | E-Mail
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Seit Corona ist wahrscheinlich kein einziges meiner Abstimmungs-Couverts rechtzeitig in der Schweiz angekommen. Bei der Abstimmung vom 26. September 2021 waren die Unterlagen erst am Montag 20. September in meinem Postfach. Am gleichen Tag zurück geschickt, obwohl ich wusste, dass es chancenlos war.