Aus dem Bundeshaus
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«Sicherheit vor Tempo», diesen Ansatz verfolgt der Bundesrat beim Vote électronique. Dementsprechend hat der Bundesrat die Rechtsgrundlagen der elektronischen Stimmabgabe angepasst und präzisere, den technischen Entwicklungen entsprechende Sicherheitsanforderungen an die Systeme formuliert.
Grundlage dafür war der dritte Bericht zu Vote électronique, in dem er 2013 die Strategie für die schrittweise Ausdehnung definierte und die Bedingungen dafür formulierte. Erst, wenn die neuen Sicherheitsanforderungen umgesetzt sind, können die Kantone auf Antrag die Limite der zu E-Voting zugelassenen Stimmberechtigten (aktuell alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sowie 30 % des kantonalen Elektorats) schrittweise erhöhen. Im Zentrum der neuen Sicherheitsanforderungen steht die Verifizierbarkeit. Das heisst, es muss überprüft werden können, ob eine Stimme korrekt übermittelt, registriert und gezählt wurde. Damit können – unter Wahrung des Stimmgeheimnisses und mit genügend grosser Wahrscheinlichkeit – systematische Manipulationen rechtzeitig, das heisst vor der Publikation eines Abstimmungs- oder Wahlergebnisses festgestellt werden.
Die Verifizierbarkeit wird in zwei Etappen eingeführt. Die individuelle Verifizierbarkeit erlaubt es den Stimmenden mit individuellen Verifizierungs- oder Prüfcodes selber zu überprüfen, ob ihre Stimme gemäss ihrer Absicht übermittelt wurde. Die Stimmberechtigten werden die entsprechenden Code-Listen zusammen mit dem Stimmrechtsausweis erhalten. Bei Wahlen sind es je ein Code pro Listenbezeichnung und pro Kandidat bzw. bei Abstimmungen je ein Code pro mögliche Antwort. Nach Abgabe der Stimme, aber vor dem definitiven Einwurf des Stimmzettels in die elektronische Urne, wird dem Stimmenden für jeden gewählten Kandidaten bzw. jede gegebene Antwort (Ja, Nein, leer) je ein Code zurückgeschickt, den er mit dem Code auf seiner Prüfliste vergleichen kann. Stimmen die Codes überein, zeigt dies dem Stimmberechtigten, dass die Stimme in seinem Sinne, das heisst ohne Manipulation übermittelt wurde. Er kann die Stimme sodann definitiv in die elektronische Urne einwerfen. Die individuelle Verifizierbarkeit wird von allen E-Voting-Kantonen erstmals bei der eidgenössischen Volksabstimmung am 8. März 2015 eingesetzt. Sie wird den Kantonen die Möglichkeit geben, dem Bundesrat eine Erhöhung der Limite von 30 % auf 50 % des kantonalen Elektorats zu beantragen.
Mit der universellen Verifizierbarkeit wird überprüft, ob die Stimme korrekt in der elektronischen Urne registriert und gezählt wurde. Diese Überprüfung werden nicht mehr die Stimmenden selbst, sondern sogenannte Prüferinnen und Prüfer (vertrauenswürdige Dritte wie zum Beispiel eine Wahlkommission, Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter, Freiwillige oder Interessierte) anhand von mathematischen Beweismitteln vornehmen.
Ist ein System sowohl individuell als auch universell verifizierbar, spricht man von vollständiger Verifizierbarkeit. Die Umsetzung ist in den drei Schweizer Vote-électronique-Systemen für 2016 geplant. Damit werden die Kantone dem Bundesrat eine Aufhebung der kantonalen Limite beantragen und die elektronische Stimmabgabe allen ihren Stimmberechtigten zur Verfügung stellen können. Neben der Einführung der Verifizierbarkeit werden die Kantone die Systeme durch eine von der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) zugelassenen Stelle auditieren lassen.
Der Kanton Zürich war einer der drei Pilotkantone des Projekts Vote électronique, stellte aber im Jahr 2011 die Versuche vorerst ein. Per 1. Januar 2014 ist der Kanton Zürich nun dem Consortium Vote électronique beigetreten. Am 1. Juli 2014 folgte der Kanton Glarus. Beide Kantone beabsichtigen, ihren Auslandschweizer-Stimmberechtigten die elektronische Stimmabgabe erstmals beim Urnengang im März 2015 anzubieten.
Bei den Nationalratswahlen 2011 wurde die elektronische Stimmabgabe bereits in den vier Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen, Graubünden und Aargau erfolgreich eigesetzt. 22 000 Auslandschweizer-Stimmberechtigte hatten damals die Möglichkeit, elektronisch zu wählen. Bei den nächsten Nationalratswahlen soll nun der elektronische Stimmkanal noch mehr Auslandschweizer-Stimmberechtigten offen stehen: Sämtliche am Projekt Vote électronique beteiligten Kantone haben gegenüber der Bundeskanzlei erklärt, die elektronische Stimmabgabe bei den Nationalratswahlen am 18. Oktober 2015 anzubieten.
Mit der Einführung in Zürich und Glarus werden ab März 2015 insgesamt 14 Kantone – namentlich Bern, Luzern, Zürich, Glarus, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Neuenburg und Genf – ihren Landsleuten im Ausland die Möglichkeit anbieten, elektronisch abzustimmen. Damit wird erstmals eine grosse Mehrheit der rund 135 000 in einem schweizerischen Stimmregister eingetragenen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer E-Voting nutzen können. In Neuenburg und Genf kann zudem auch ein Teil der Stimmberechtigten, die im Kanton wohnen, elektronisch abstimmen.
Die Auslandschweizer-Stimmberechtigten des Kantons Basel-Stadt können am 18. Oktober 2015 erstmals auch an den Ständeratswahlen teilnehmen. Der Grosse Rat stimmte im November 2013 einer entsprechenden Verfassungs- und Gesetzesänderung zu. Damit haben die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer nun in den zwölf Kantonen Baselland, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Neuenburg, Schwyz, Solothurn, Tessin (nur für Stimmbürger mit Heimatkanton Tessin) und Zürich das Ständeratswahlrecht.
Bundeskanzlei, Nadja Obreschkow, Teilprojektleiterin Kantone und Operationen Vote électronique
Ab Herbst 2014 führt die Stadt Zürich im Auftrag des Kantons das zentrale Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Somit werden ab dem Urnengang vom 30. November 2014 alle im Kanton Zürich im Stimmregister eingetragenen Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz im Ausland die Abstimmungsunterlagen von der Stadt Zürich erhalten. Sie zählt auch die Stimmen aus. Die Wahl- und Abstimmungsergebnisse der im Ausland lebenden Schweizerinnen und Schweizer werden also nicht mehr zu den Zürcher Gemeinderesultaten addiert, sondern als separater Stimmkreis ausgewiesen. Die Ergebnisse des Stimmkreises «Auslandschweizer/-innen» finden Sie an den Abstimmungssonntagen ab 12 Uhr (Schweizerzeit) unter www.wahlen.zh.ch
Ansprechstelle für An- und Abmeldungen sowie Adressmutationen im Stimmregister bleibt die Schweizerische Vertretung, bei der die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer immatrikuliert sind. Allgemeine Informationen über die Möglichkeit, im Kanton Zürich auf eidgenössischer Ebene und bei den Ständeratswahlen abstimmen und wählen zu können, sind unter www.stadt-zuerich.ch/ausland-ch publiziert.
Das neue zentrale Stimmregister ermöglicht eine effiziente Abwicklung von E-Voting-Urnengängen. Der Kanton Zürich plant ab dem Urnengang vom 8. März 2015, den im Stimmregister eingetragenen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern den elektronischen Abstimmungskanal als Alternative zur schriftlichen Stimmabgabe anzubieten. Derzeit wird in Zusammenarbeit mit einem Consortium von acht weiteren Kantonen das frühere E-Voting-System weiterentwickelt, um die neuesten Sicherheitsanforderungen des Bundes zu erfüllen und die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern.
Statistisches Amt des Kantons Zürich, Edith Wiederkehr, Leiterin Wahlen und Abstimmungen
Im Kanton Glarus gab der Regierungsrat im Sommer 2014 grünes Licht für die Einführung der elektronischen Stimmabgabe für Auslandschweizer-Stimmberechtigte. Damit ist Glarus der vierzehnte Kanton, der sich für die Einführung des Vote électronique entschieden hat. Die Vorbereitungen bei der Staatskanzlei laufen auf Hochtouren. Ziel ist, den rund 600 Glarner Stimmberechtigten mit Wohnsitz im Ausland am 8. März 2015 erstmals zu ermöglichen, ihre Stimme über das Internet abzugeben. Dafür erhalten sie einen neuen Stimmrechtsausweis mit zusätzlichen Angaben. Die Möglichkeit der persönlichen Stimmabgabe an der Urne und der brieflichen Stimmabgabe besteht weiterhin.
Zum Einsatz kommt das ursprünglich vom Kanton Zürich entwickelte System, das in der Zwischenzeit von neun Kantonen (Consortium Vote électronique bestehend aus den Kantonen ZH, AG, SG, GR, SO, TG, SH, GL und FR) eingesetzt und laufend weiterentwickelt wird. Das Auslandschweizer-Stimmregister wird weiterhin durch die Glarner Gemeinden geführt, weshalb sich punkto Registrierung für die Auslandschweizerinnen und -schweizer nichts ändert.
Der Kanton Glarus beabsichtigt, den Auslandschweizerinnen und -schweizern die elektronische Stimmabgabe auch bei den Nationalratswahlen 2015 anzubieten. Nach fünf Einsätzen wird der Regierungsrat über das weitere Vorgehen befinden. Langfristiges Ziel ist die Einführung des neuen Stimmkanals für alle Glarner Stimmberechtigten.
Staatskanzlei des Kantons Glarus, Anina Weber und Michael Schüep
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