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Im Moment kein E-Voting: Versuchsbetrieb wird neu ausgerichtet

18.09.2019 – EDA

Die elektronische Stimmabgabe war bisher vor allem bei Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern beliebt. Nun sind sie direkt davon betroffen, dass das E-Voting in der Schweiz momentan nicht zur Verfügung steht. Bis Anfang dieses Jahres wurde E-Voting in zehn Kantonen mit den Systemen der Schweizerischen Post und des Kantons Genf angeboten. Heute sind beide E-Voting-Systeme ausser Betrieb. Warum?

Der Kanton Genf kündigte bereits 2018 an, auf die Weiterentwicklung seines E-Voting-Systems zu verzichten. Im Juni 2019 teilte er schliesslich mit, dass das System ab sofort nicht mehr zur Verfügung steht.

Die Post wollte ihr neues, vollständig verifizierbares E-VotingSystem 2019 erstmals einsetzen. Im Februar 2019 hat sie den Quellcode offengelegt und das System einem öffentlichen Intrusionstest unterzogen. Der Test ist erfolgreich verlaufen. Jedoch haben Forschende im Quellcode gravierende Mängel entdeckt, die das bisherige wie auch das neue System betrafen. In der Folge hat die Post entschieden, ihr bisheriges System nicht mehr anzubieten und sich auf Verbesserungsmassnahmen für das neue System zu konzentrieren. Die Post sieht vor, den Kantonen das System ab 2020 für den Versuchsbetrieb zur Verfügung zu stellen.

Die Bundeskanzlei hat bei Bekanntwerden der Mängel im PostSystem im März 2019 eine Standortbestimmung angekündigt. Die Mängel offenbarten auch Schwachstellen in den Zertifizierungs- und Zulassungsprozessen, welche analysiert werden müssen. Der Bundeskanzlei liegen aber keine Hinweise vor, dass die festgestellten Mängel bei bisherigen Abstimmungen zur Verfälschung von Stimmen geführt hätten.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen steht in der Schweiz zurzeit kein E-Voting-System zur Verfügung.

E-Voting wird vorerst kein ordentlicher Stimmkanal

Der Bundesrat initiierte 2017 Arbeiten, um E-Voting – nebst dem Stimmen an der Urne und dem brieflichen Abstimmen – als dritten Stimmkanal zu etablieren. Die dafür nötige Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte sah Vereinfachungen im Zulassungsverfahren vor und hätte gleichzeitig die wichtigsten Anforderungen auf Gesetzesstufe geregelt, namentlich die Verifizierbarkeit der Stimmabgabe und der Ergebnisermittlung, die Transparenz der Systeme und die Barrierefreiheit.

Doch so weit kommt es nun nicht. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass eine deutliche Mehrheit der Kantone und der Parteien die Einführung von E-Voting grundsätzlich begrüssen. Die Konferenz der Kantonsregierungen sowie 19 Kantone befürworten die Überführung in den ordentlichen Betrieb. Diese Überführung erachten aber insbesondere die meisten Parteien als verfrüht. Der Bundesrat hat sich deshalb im Juni dafür ausgesprochen, E-Voting im Versuchsbetrieb zu belassen und diesen bis Ende 2020 zusammen mit den Kantonen neu auszurichten.

E-Voting wird weiterhin als wichtige Dienstleistung für die Stimmberechtigten erachtet. Ziel ist der Aufbau eines stabilen Betriebs mit Systemen der neusten Generation. Dazu gehören ein Ausbau der unabhängigen Kontrollen, die Stärkung von Transparenz und Vertrauen sowie der vermehrte Einbezug der Wissenschaft. Zu diesem Zweck werden derzeit die Anforderungen und Prozesse überprüft und neu festgelegt.

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Kommentare :

  • user
    Elinor Kirsch, Limburg, Deutschland 09.10.2019 um 15:41
    Warum kommt einer auf die Idee, den Auslandschweizern das Stimmrecht streitig zu machen? Für mich wäre das, wie wenn man mir meinen Schweizer Pass abnehmen würde. Ich wurde 70 Jahre alt, bis ich das erste Mal abstimmen konnte, weil es ab da die Briefwahl gab, und habe seither jedes Mal teilgenommen. In der Schweiz geht die Stimmbeteiligung ja auch selten über 50% hinaus. Ich leiste mir ein halbes NZZ-Abo, um informiert zu sein. Ich stelle fest, dass sich die Probleme der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland sehr ähnlich sind. Deshalb bringe ich meine Erfahrung von hier auch in mein Votum ein. Einen „eigenen" Nationalrat brauche ich nicht, die Auswahl an Parteien ist gross genug, sozusagen für jeden etwas. Sie sollten mal erleben, wie man sich hier schwer tut, dass es plötzlich so viele Parteien gibt, die über die 5% Hürde kommen. Tempi passati die gute alte Zeit mit ihren drei Parteien, wo immer eine Partei das Zünglein an Waage spielen durfte oder musste. Schwer tut man sich auch mit der Basis-Demokratie. Hier meint man, wenn man Umfrage-Listen für ein Problem unterschreibe und es auf hunderttausend und mehr bringe, sei das quasi schon eine Abstimmung. Ich erkläre ihnen geduldig, dass man solche Vorhaben erst in eine Gesetzesvorlage via Parlament giessen müsse und dann vor erst vor das Volk zur Abstimmung.
    Und weil ich immer um Aufklärung über die Schweiz bemüht bin, brauche ich auch das gedruckte Exemplar der Schweizer Revue - ich habe immer interessierte Abnehmer dafür. Ich möchte auch weiterhin brieflich abstimmen. Das Couvert in den Briefkasten zu werfen, ist fast wie ein Urnengang!
    Als Schweizerbürger zahlt man hier, dass die Schweiz nicht EU-Mitglied ist, in bar. Das Briefporto wurde drastisch erhöht. Wenn ich meinen Enkeln ein Geburtstagspäckli schicke, dann übertrifft das Porto fast den Wert des Inhaltes. Für die Überweisung meiner AHV verlangte meine Bank 15.-€, monatlich, andere Banken nichts. Ich habe dann protestiert und sie haben nachgegeben. Mir scheint, dass sich das Verhältnis zur Schweiz verschlechtert hat und man damit Druck auf die bilateralen Verhandlungen ausüben will. In Deutschland hat es wahrscheinlich auch keine EU-Mehrheit, aber man hat die Leute noch nie gefragt!
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  • user
    Heinz Stiefel, Phuket 19.09.2019 um 06:01
    Der Verdacht liegt nahe, dass bei funktionierendem E-Voting plötzlich 80% Stimmen eingehen, was vielleicht politisch gar nicht so gerne gesehen ist.... ansonsten könnte man sich mal bei den Banken informieren, wie es mit dem sicheren persönlichen Zugang via Internet geht.
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