Finanzielle Unterstützung für zurückgekehrte Schweizer:innen
Innerhalb der Auslandschweizer-Organisation (ASO) SwissCommunity verwaltet die «Stiftung für Auslandschweizer» Legate, mit denen zurückgekehrte Schweizer:innen in zwei Situationen unterstützt werden können:
1. Nothilfe in der Schweiz
Auslandschweizer:innen, die in die Schweiz zurückkehren und mittellos sind, können sich mit der Gemeindeverwaltung ihres Aufenthaltsortes in Verbindung setzen für eine Nothilfe in Form von Essensgutscheinen oder sonstiger Nothilfeunterstützung. Ist ein zivilrechtlicher Wohnsitz begründet, können sie sich an den örtlichen Sozialdienst wenden, um Soforthilfe zu beantragen.
Subsidiär dazu kann die Stiftung für Auslandschweizer eine einmalige Unterstützung gewähren. Um diese zu beantragen, wenden Sie sich an die Auslandschweizer-Organisation (ASO) SwissCommunity telefonisch von Montag bis Donnerstag von 08.30 bis 11.30 Uhr unter der Nummer +41 31 356 61 00 (# 1 Rechtliche Auskünfte) oder per E-Mail an die Adresse schindler@swisscommunity.org.
2. Stipendien für eine Berufslehre oder ein universitäres Studium in der Schweiz
Die «Stiftung für die Auslandschweizer» verwaltet seit 1961 Fonds, mit denen unter anderem junge Auslandschweizer:innen unterstützt werden, die in der Schweiz eine Berufslehre oder ein universitäres Studium absolvieren möchten und deren Familien nicht über ausreichende Mittel verfügen.
Für weitere Informationen, und um ein Stipendiengesuch einzugeben, kontaktieren Sie bitte educationsuisse (Tel. +41 31 356 61 04; info@educationsuisse.ch)
Übersicht über Stiftungen und Fonds zur Unterstützung von Auslandschweizer:innen
Die Auslandschweizer-Organisation nimmt Sekretariatsaufgaben für die beiden Stiftungen „Stiftung für die Auslandschweizer“ und die „Oeschger-Hintermann Stiftung“ vor, welche zum Teil Fonds angegliedert haben.
Übersicht und weitere Informationen
E.O. Kilcher Fonds
Der E.O. Kilcher Fonds, welcher der «Stiftung für die Auslandschweizer» (SAS) angeschlossen ist, verfolgt grundsätzlich drei verschiedene Zwecke. Für jeden der verfolgten Zwecke gibt es eine andere Art von Mitteln und sind die Voraussetzungen für die Geltendmachung anders.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Kilcher Fonds
Heinrich-Huber-Fonds
Aus den Mitteln des «Heinrich-Huber-Fonds» können Beiträge ausgerichtet werden an:
- in Not geratene Auslandschweizer:innen sowie deren unmittelbare Angehörige;
- junge Auslandschweizer:innen sowie Kinder schweizerischer Eltern mit Wohnsitz im Ausland, die sich eine Erstausbildung in der Schweiz ohne Unterstützung nicht leisten könnten.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Heinrich-Huber-Fonds
Fonds für katastophengeschädigte Auslandschweizer
Der Fonds bezweckt einen Solidaritätsbeitrag zu leisten zugunsten von Schweizer Bürger:innen im Ausland, welche Opfer einer Umweltkatastrophe geworden sind. Dieser Beitrag soll dazu beitragen, die verzweifelte Situation, in der sich die Betroffenen nach einer Naturkatastrophe befinden, etwas zu lindern. Die Unterstützung versteht sich somit als bescheidener Beitrag an den privaten Wiederaufbau.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Fonds Schnyder von Wartensee
Zur Geltendmachung von Hilfsleistungen eines Fonds ist das Einreichen eines Gesuches notwendig. Dieses Gesuch wird von den zuständigen Personen geprüft. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Hilfeleistung.
Das Gesuch kann in allen Fällen an den Rechtsdienst der Auslandschweizer-Organisation, SwissCommunity, eingereicht werden. schindler@swisscommunity.org
Weitere telefonische Auskünfte erhalten Sie unter Tel. +41 31 356 61 00