Aktuelles BCGE Dezember 2024
XPATBKING.ch : Massgeschneiderte Lösungen für Expats.
Interview mit Albert Gallegos, Leiter Wealth Solutions
Als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer ist es besonders wichtig, die Auswirkungen Ihrer Lebenssituation im Hinblick auf das Schweizer Vorsorgesystem mit seinen drei Säulen zu verstehen. Hier finden Sie ausführliche Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema:
1. Wann ist für angehende Expats der ideale Zeitpunkt für eine professionelle Vorsorgeberatung zur Optimierung ihrer Situation?
Es wird empfohlen, sich bereits vor Verlassen der Schweiz von einer Expertin oder einem Experten in Sachen Vorsorge beraten zu lassen. Auf diese Weise können Sie nicht nur die Auswirkungen Ihres Wegzugs auf Ihre Sozialversicherungen abschätzen, sondern auch notwendige Massnahmen zur Optimierung Ihrer finanziellen und steuerlichen Situation ergreifen. Je früher Sie sich beraten lassen, desto mehr Zeit haben Sie, um eine wohlüberlegte Entscheidung bezüglich Ihrer Vorsorgeguthaben treffen zu können. Lohnt sich zum Beispiel ein Vorbezug oder ist es vielleicht doch besser, das Guthaben in den verschiedenen Säulen zu belassen?
2. Können Expats ihre AHV- und IV-Beiträge beziehen, wenn Sie die Schweiz definitiv verlassen? Und falls ja, unter welchen Bedingungen?
- Ob AHV-/IV-Beiträge rückvergütet werden oder nicht, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und dem Zielland ab.
Schweizer Staatsangehörige und Staatsangehörige eines EU- oder EFTA-Landes:
Sie haben keinen Anspruch auf eine Rückvergütung der AHV-/IV-Beiträge. Das angesparte Rentenguthaben verbleibt bei der Versicherung, wird aber nach Erreichen des Rentenalters ausgezahlt, auch wenn Sie im Ausland wohnhaft sind. - Staatsangehörige eines Landes, mit dem die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat:
Sie können eine Beitragsrückvergütung beantragen, sofern Sie während mindestens einem Jahr Beiträge geleistet haben und Sie und Ihre Familienangehörigen (Ehepartner und Kinder unter 25 Jahren) die Schweiz definitiv verlassen. Ein entsprechender Antrag ist nach Verlassen der Schweiz bei der Schweizerischen Ausgleichskasse einzureichen.
3. Wie sehen die Möglichkeiten für einen Vorbezug der 2. Säule für Expats aus, die die Schweiz definitiv verlassen?
Die Bezugsmöglichkeiten für Guthaben der 2. Säule (berufliche Vorsorge) unterscheiden sich je nach Zielland.
- Wegzug in ein Land, das nicht zur Europäischen Union (EU) oder zur Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) gehört:
Sie können das gesamte Guthaben Ihrer 2. Säule beziehen. Der Vorbezug muss bei Ihrer Pensionskasse oder der Freizügigkeitseinrichtung, bei der Ihr Guthaben hinterlegt ist, beantragt werden. - Wegzug in ein EU- oder ein EFTA-Mitgliedsland:
Aufgrund der bestehenden bilateralen Abkommen können Sie nur den überobligatorischen Teil Ihres Vorsorgeguthabens beziehen. Der obligatorische Teil bleibt bis Erreichen des Rentenalters (frühestens mit 60 Jahren) hinterlegt und wird zu diesem Zeitpunkt entweder in Form einer Rente oder als Kapital ausgezahlt.
4. Was müssen Expats, die ihren Ruhestand mithilfe der 3. Säule planen möchten, speziell beachten?
Für in der Schweiz ansässige Personen bietet die 3. Säule (private Vorsorge) interessante Steuervorteile. Für Expats gelten diese Vorteile aber nicht unbedingt. Es ist daher besonders wichtig:
- Steuervorteile abzuwägen: Informieren Sie sich über die steuerlichen Auswirkungen von Beiträgen an die 3. Säule – oder von etwaigen Bezügen – in Ihrem Wohnsitzland.
- Möglichkeiten vor Ort in Betracht zu ziehen: Erkundigen Sie sich nach in Ihrem Wohnsitzland verfügbaren Vorsorgelösungen, die vergleichbare oder vielleicht sogar noch interessantere Vorteile bieten können.
- sich von Fachleuten beraten zu lassen: Vorsorgeexpertinnen oder -experten können Ihnen dabei helfen, die für Ihre spezifische Situation beste Lösung zu finden, unter Berücksichtigung der in der Schweiz und im Ausland geltenden Bestimmungen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine frühzeitige Planung und die Beratung durch Vorsorgefachleute entscheidend sind, um Ihr neues Leben als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer optimal gestalten zu können. Auf diese Weise können Sie fundierte Entscheidungen im Hinblick auf Ihre Altersvorsorge treffen und so Ihrem Ruhestand ganz entspannt entgegensehen.
XPATBKING.ch: Banklösungen für Expats
- Umfassende Vorsorge- und Vermögensanalyse
- Individuelle Nachlassplanung für die Schweiz
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- Prüfung der steuerlichen Möglichkeiten in der Schweiz
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