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Die E-ID des Bundes soll 2026 eingeführt werden und wird SWIYU heissen

12.12.2024

Der Bundesrat traf an seiner Sitzung vom 6. Dezember einen Technologie-Entscheid betreffend der elektronischen Identität des Bundes (E-ID), wie er in einer Medienmitteilung am selben Tag bekanntgab.

Die E-ID und Vertrauensinfrastruktur müsse den Schutz der Privatsphäre gewährleisten, als auch deren internationale Nutzung ermöglichen. Um beide Ziele umfassend zu erfüllen, sei der Einsatz von unterschiedlichen Technologien notwendig. Umfangreiche Abklärungen des Eidgenössischen Justiz und Polizei Departements haben ergeben, dass zum Zeitpunkt der Einführung der E-ID im Jahr 2026 erst eine der zwei Technologien eingesetzt werden können. Für zusätzliche Lösungen, wie zbsp., dass die Nutzung der E-ID nicht mehr einer indivduellen Person zugeschrieben werden kann, sind weitere Entwicklungen notwendig. Für diese werden Forschungsgelder von 1 Mio. Franken zur Verfügung gestellt.

In seiner Medienmitteilung informiert der Bundesrat ausserdem, dass die elektronische Brieftasche auf eine dezentrale Datenspeicherung zurückgreifen wird, um einen hohen Datenschutz zu gewährleisten sowie ausschliesslich auf dem Smartphone der jeweiligen Inhaber:in verfügbar sein wird. Nutzerinnen und Nutzer entscheiden dabei selbst, welche Daten Sie übermitteln wobei auch die Angabe des Geburtsdatums und des Namens nicht obligatorisch sein wird. Drittpersonen, Unternehmen oder Behörden sollen keine Kenntnisse darüber haben, wann und wie die E-ID überall eingesetzt wird.

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