E-Voting
Die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe erleichtert es Auslandschweizer:innen, ihre politischen Rechte auszuüben. Oft haben Auslandschweizer:innen nämlich Schwierigkeiten, ihr Stimm- und Wahlrecht aus dem Ausland wahrzunehmen.
Download Factsheet E-Voting Stand 26.04.2024
Ausgangslage
Auslandschweizer:innen können seit dem 1. Juli 1992 auf Bundesebene brieflich abstimmen. Die postalische Zustellung der Unterlagen kann sich je nach Wohnort aber massiv verzögern, wodurch die Stimmberechtigten ihre Unterlagen nicht rechtzeitig zur Auszählung zurückschicken können. Teilweise erreichen die Unterlagen die Auslandschweizer:innen auch gar nicht.
Die elektronische Stimmabgabe ist daher ein wichtiger Abstimmungskanal für die über 800 000 Auslandschweizer:innen. Oftmals ist das E-Voting für sie gar die einzige Möglichkeit, an einer Abstimmung oder Wahl teilnehmen zu können. Die Auslandschweizer-Organisation (ASO), SwissCommunity, fordert deshalb seit Jahren, dass den Auslandschweizer:innen die elektronische Stimmabgabe (E-Voting) ermöglicht wird.
Erste E-Voting-Pilotprojekte
Im Jahr 2002 wurde erstmals das E-Voting im Rahmen von Pilotprojekten in drei Kantonen eingeführt. Seither gab es über dreihundert Versuche in 15 verschiedenen Kantonen. Die Auswertungen haben gezeigt, dass bis zu zwei Drittel der Wähler:innen von Anfang an elektronisch abstimmen, wenn sie die Möglichkeit haben.
Nach und nach wurden die verschiedenen Systeme jedoch wieder eingestellt. 2015 wurde der Einsatz des Systems des «Consortiums Vote électronique» vom Bundesrat nicht bewilligt, da eine Lücke beim Schutz des Stimmgeheimnisses entdeckt worden war. Vier Jahre später wurden auch die zwei verbleibenden Systeme eingestellt: Das System der Post wies Sicherheitslücken auf, das vom Kanton Genf entwickelte System wurde aus finanziellen Gründen nicht mehr weiterentwickelt.
Neue Rechtsgrundlagen und Überprüfungen für erhöhte Sicherheit
Nachdem im Jahr 2019 die Systeme des Kantons Genf und der Post eingestellt wurden, stand kein E-Voting-System mehr zur Verfügung. Der Bund zog aber seine Lehren aus den vergangenen Fehlern und lancierte am 21. Dezember 2020 die Neuausrichtung des E-Voting-Versuchsbetriebs. Die Kantone sollen wieder begrenzte Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durchführen können und dabei vollständig verifizierbare Systeme einsetzen.
Präzisere Sicherheitsvorgaben, erhöhte Transparenzvorschriften, die engere Zusammenarbeit mit unabhängigen Fachpersonen sowie eine wirksame Überprüfung im Auftrag des Bundes sollen die Sicherheit der elektronischen Stimmabgabe gewährleisten. Zur Anpassung der Rechtsgrundlagen wurde 2021 eine Vernehmlassung durchgeführt, zu welcher SwissCommunity Stellung genommen hat.
Am 5. Juli 2021 startete die Bundeskanzlei zudem die unabhängige Überprüfung des E-Voting-Systems der Post. Mit der Überprüfung wurden Expert:innen aus Wissenschaft und Industrie beauftragt. Ihre Arbeit betraf vier Bereiche: das kryptografische Protokoll des Systems, die eingesetzte Software, die Infrastruktur und der Betrieb bei der Post sowie ein Intrusionstest, dem das System ausgesetzt werden musste.
Die ersten Ergebnisse wurden am 20. April 2022 von der Bundeskanzlei veröffentlicht. Sie zeigen, dass das E-Voting-System der Post seit 2019 verbessert wurde, aber gleichzeitig auch, dass weitere Verbesserungen wie etwa des kryptografischen Protokolls oder der Verifizierbarkeit unter Wahrung des Stimmgeheimnisses notwendig sind.
Die Post soll die Verbesserungsmassnahmen umsetzen und das System anschliessend einer erneuten unabhängigen Überprüfung unterziehen. Die Erfüllung der in den überarbeiteten Rechtsgrundlagen definierten Sicherheitsanforderungen für den Einsatz von E-Voting-Systemen steht dabei im Zentrum. Das System soll – nach Behebung der entdeckten Sicherheitslücken – auf Anfang 2023 neu lanciert werden.
Am 25. Mai 2022 hat der Bundesrat die teilrevidierte Verordnung über die politischen Rechte (VPR) in Kraft gesetzt. Gleichzeitig trat auch die totalrevidierte Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) in Kraft. Die neuen Rechtsgrundlagen gelten seit dem 1. Juli 2022 und ermöglichen es den Kantonen wieder, im Rahmen des Versuchsbetriebs E-Voting anzubieten.
Die Kantone sind verantwortlich für die Durchführung der Urnengänge. Sobald die Schlussberichte der unabhängigen Überprüfung des E-Voting-Systems der Post vorliegen, können die Kantone für den Einsatz des neuen Systems bei eidgenössischen Urnengängen beim Bundesrat eine Grundbewilligung beantragen. SwissCommunity hofft, dass möglichst viele Kantone auf diese Möglichkeit zurückgreifen.
Die ASO setzt sich seit einigen Jahren mit verschiedenen Massnahmen dafür ein, dass das E-Voting für Schweizer Bürger:innen im Ausland eingeführt wird. So reichte SwissCommunity 2018 eine Petition dazu ein und unterstützt immer wieder parlamentarische Vorstösse in diese Richtung.