Aktuelles BCGE November 2024
XPATBKING.ch : Massgeschneiderte Lösungen für Expats.
Interview mit Albert Gallegos, Leiter Wealth Solutions
Stellen Sie sich doch bitte kurz vor.
Ich heisse Albert Gallegos und bin Jurist nach Schweizer Recht mit einem Master in internationalem Recht der Universität Lausanne, Rechtsanwalt nach peruanischem Recht und Inhaber eines MBA der HEC-Unil Lausanne. Ich bin schon seit vielen Jahren im Bereich der Finanzplanung (Steuern, Altersvorsorge, Anlagen, Immobilien sowie Ehe- und Erbrecht) bei der BCGE tätig. Ausserdem veröffentliche ich regelmässig Artikel zu Finanzthemen in der Presse und halte Seminare und Vorträge. Ich bin auch Co-Autor der Publikationen «Leitfaden für Ihre Altersvorsorge» und «Leitfaden für Ihre privaten Finanzen».
Was sind die Hauptunterschiede zwischen der Altersvorsorge für Schweizerinnen und Schweizer und der Altersvorsorge für jene, die im Ausland leben?
Für in der Schweiz wohnhafte Schweizer besteht die Altersvorsorge aus drei Säulen: der ersten Säule (AHV), der zweiten Säule (BVG) und der dritten Säule (private Vorsorge).
1. Säule: Die staatliche Altersvorsorge. Diese Säule basiert auf der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV), deren Ziel es ist, ein Mindesteinkommen für das Leben nach der Berufstätigkeit zu sichern. Sie ist obligatorisch und wird durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Die Höhe der Leistungen ist begrenzt. Ziel ist die Sicherung des Existenzbedarfs und die Vermeidung von Armut nach der Pensionierung. 2. Säule: Die berufliche Altersvorsorge. Diese Säule beruht auf dem BVG (Gesetz über die berufliche Vorsorge), einer obligatorischen Altersvorsorge für Schweizer Arbeitnehmer mit einem Jahreslohn von mindestens 22 050 Franken bis Ende 2024 und von mindestens 22 680 Franken ab 2025. Auch dieses Sparguthaben wird durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge finanziert. Die 2. Säule ergänzt die 1. Säule, indem sie für ein höheres Einkommen nach der Pensionierung sorgt. In der Regel soll so etwa 60 % des letzten Lohnes erreicht werden, um einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten. Ziel ist es, Personen mit einem durchschnittlichen oder überdurchschnittlichen Lohn den Erhalt des gewohnten Lebensstandards zu ermöglichen. 3. Säule: Die private Altersvorsorge. Die 3. Säule dient der Deckung spezifischer Bedürfnisse. Sie wird auch als private Altersvorsorge oder Säule 3a bzw. Säule 3b bezeichnet. Sie ist freiwillig und ermöglicht es Privatpersonen, ihre Ersparnisse entsprechend ihrer Mittel und Lebensplanung zu ergänzen. Diese Säule kann Alterssparkonten oder Versicherungen (3a) oder private Lebensversicherungsverträge (3b) umfassen. Die 3. Säule ermöglicht steuerlich begünstigtes Sparen für diejenigen, die mehr zurücklegen können und wollen. Ziel ist es, die beiden anderen Säulen zu ergänzen, um persönliche Projekte finanzieren und langfristig eine bessere finanzielle Absicherung gewährleisten zu können.
Das Schweizer 3-Säulen-System soll einen umfassenden Schutz bieten und Rentnern ermöglichen, sich während der gesamten Dauer ihres Ruhestands sicher und geborgen zu fühlen. Für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sind jedoch Anpassungen erforderlich, insbesondere bei der 2. und der 3. Säule. So kann beispielsweise die 2. Säule bei endgültigem Wegzug ins Ausland je nach Zielland teilweise oder vollständig bezogen werden. Das System wird oft mit einem dreibeinigen Stativ verglichen. Auch wenn eine Säule weniger stabil ist, muss das Gleichgewicht insgesamt aufrechterhalten werden, da jede Säule ihre spezifische Rolle hat.
Welche Ratschläge würden Sie Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern, die ihre Altersvorsorge optimieren möchten, geben?
Um seine Altersvorsorge zu optimieren, sollte jeder Auslandschweizer zunächst seinen steuerlichen Status klären und sich über die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und seinem Gastland informieren. Es kann von Vorteil sein, weiter freiwillig AHV-Beiträge zu entrichten, um seine Ansprüche nicht zu verlieren, oder die 3. Säule zu ergänzen, um eventuelle Lücken zu schliessen. Wie ein guter Kapitän, der seinen Hafen kennt, ist es wichtig, stets den Horizont im Auge zu behalten – und zwar langfristig – und zielgerichtete Entscheidungen im Hinblick auf geplante Lebensprojekte zu treffen.
Was müssen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer unbedingt wissen, bevor sie die Schweiz verlassen, um das Vorsorgesystem bestmöglich verstehen und zu ihrem Vorteil nutzen zu können?
Vor Verlassen der Schweiz sollte die betreffende Person prüfen, ob sie berechtigt ist, weiterhin freiwillig bei der AHV versichert zu bleiben. Dies kann für zukünftige Ansprüche entscheidend sein. Es ist wichtig, sich über die Besteuerung der Altersvorsorge im Gastland zu informieren und die Möglichkeit zu prüfen, sich die 2. Säule auszahlen zu lassen oder sie zu hinterlegen. Ausserdem empfiehlt es sich, die Kontaktdaten zu aktualisieren und die entsprechenden Einrichtungen in der Schweiz über den neuen Wohnsitz zu informieren, um eine ordnungsgemässe Überwachung der Beiträge zu gewährleisten.
Welche Schritte müssen Auslandschweizerinnen oder Auslandschweizer unternehmen, um ihre Rentenansprüche im Ausland geltend machen zu können?
Um Rentenansprüche im Ausland geltend machen zu können, muss ein Auslandschweizer seine neue Adresse im Ausland der Ausgleichskasse (für die AHV) und der Pensionskasse (für die 2. Säule) mitteilen. Jede Einrichtung führt regelmässig eine Überprüfung durch, um die Auszahlung der Leistungen zu gewährleisten. Oft geschieht dies in Form einer Lebensbescheinigung. Um Unterbrüche zu vermeiden, ist es ratsam, genaue Angaben zu machen und die Fristen für die erforderlichen Dokumente einzuhalten. Ausserdem sollte unbedingt der Einkommensbedarf nach der Pensionierung bestimmt werden, da nur so die passende Höhe der Rente bzw. des Kapitals aus der Pensionskasse ermittelt werden kann. Die Entscheidung, den gesamten oder nur einen Teil des Kapitals beziehen zu wollen, muss frühzeitig kommuniziert werden. Stellen Sie Ihre Fragen der Einrichtung, die Ihre Pensionskasse verwaltet.
Mithilfe dieser Ratschläge können Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ihre Altersvorsorge hoffentlich besser planen, um ihr neues Leben im Ausland beruhigt angehen zu können.
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