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Dezentralisierte indirekte Wahlen

Die Dachorganisationen oder die von der ASO anerkannten Schweizervereine sind für die Durchführung der Wahlen in ihren Wahlkreisen zuständig. Sie legen die Wahlverfahren fest, wobei sie sich an den durch die Wahlordnung vorgegebenen Rahmen halten müssen.

Wahlreglement
Liste der Wahlbezirke

Kontakte

Wahltermine

Die Wahlen finden zwischen Januar und Juni 2025 statt, gemäss Kalender des jeweiligen Landes/der jeweiligen Ländergruppe. Die zuständigen Organe in den einzelnen Ländern werden die Fristen für die Stimmabgabe festlegen.

In der dritten Augustwoche 2025 wird der ASR zum ersten Mal in seiner neuen Zusammensetzung zusammentreten. Er wird sich konstituieren, indem er die Wahlen der Auslandsdelegierten für gültig erklärt, und dann auf Vorschlag des Ausschusses die Mitglieder aus dem Inland wählen.

Bewerbung als Auslandsdelegierter

Wenn Sie kandidieren möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Koordinator des jeweiligen Wahlbezirks in Verbindung.

Pflichtenheft Delegierte
Kontaktdaten der Dachorganisationen und Schweizervereine
Liste der Wahlbezirke

 

Nominierung der Kandidaten

In jedem Wahlkreis werden ein oder mehrere Koordinatoren von den Dachorganisationen oder den Schweizervereinen des Wahlkreises (falls es keine Dachorganisationen gibt) ernannt, die die Wahlen organisieren und den Kontakt zur ASO aufrechterhalten.

Sie sind auch für die Auswahl der Bewerber verantwortlich.

Kontaktdaten der Dachorganisationen und Schweizervereinen 
Pflichtenheft der Koordinatoren

Sonderfälle:

  • Keine DachorganisationWenn es keine anerkannte Dachorganisation gibt, arbeiten die Koordinatoren der Wahlkreise eng mit den anerkannten Schweizervereinen des betreffenden Landes bzw. der betreffenden Länder zusammen.
  • Fehlen anerkannter Institutionen: Falls keine Organisation oder Institution vorhanden ist, übernimmt der Auslandschweizerrat die Verantwortung für die Organisation der Wahlen, und das ASO-Sekretariat überwacht die Vorbereitung der Wahlen. In diesem Fall kann eine vertrauenswürdige Person oder Institution, wie etwa ein ehemaliges Mitglied des ASR, mit der Koordination der Vorgänge beauftragt werden.

Dieses System garantiert Flexibilität und Anpassung an lokale Gegebenheiten und gewährleistet gleichzeitig eine angemessene Vertretung der Auslandschweizer im ASR.

Kandidatur bekannt machen

In diesem Rahmen ermutigen wir Sie, nachdem Sie Ihr Interesse an einer Kandidatur bei den Verantwortlichen Ihres Wahlkreises bekundet haben und Ihre Kandidatur von den Wahlkoordinatoren akzeptiert wurde, an Veranstaltungen der lokalen Gemeinschaft teilzunehmen, sich auf der Networking-Plattform SwissCommunity zu registrieren, um sich bekannt zu machen, und in den Facebook-Gruppen der Auslandschweizer in Ihrem Land aktiv zu sein.

Wie bei den Online-Wahlen haben die Organisatoren in Zusammenarbeit mit den Koordinatoren die Förderung der Kandidaten als Priorität.

Informationen zu den Kandidaten

Jeder Wahlkreis ist dafür verantwortlich, die Kandidaten in seinem Land oder seiner Region bekannt zu machen.

Die Organisatoren (Dachorganisationen oder Schweizervereine) haben in Zusammenarbeit mit den Koordinatoren die Aufgabe, für die Kandidaten zu werben. Dies kann über die Regionalseiten der «Schweizer Revue», bei einer Sitzung zur Vorstellung der Kandidaten oder über andere von den Wahlorganisatoren vorgesehene Kommunikationsmittel geschehen. 

Kontaktdaten der Dachorganisationen und Schweizervereinen 

 

Stimmberechtigte

Schweizer Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die im Ausland wohnhaft und bei einer Schweizer Vertretung immatrikuliert sind

In der Regel müssen die Wahlberechtigten auch Mitglieder eines Schweizervereins sein. Die Dachorganisationen oder die für die Wahlen verantwortlichen Clubs können in bestimmten Fällen weitere Teilnahmekriterien hinzufügen.

Diese Modalitäten variieren je nach den von den zuständigen Organisationen aufgestellten lokalen Regeln, wobei jedoch der von der ASO vorgegebene allgemeine Rahmen eingehalten wird (siehe Wahlreglement).

Veröffentlichung der Wahlergebnisse

Spätestens im Oktober 2025.

Bitte beachten Sie, dass die Delegierten an der konstituierenden Sitzung der neuen Legislaturperiode 2025-2029 die Wahlen der Auslandsdelegierten, die in der ersten Hälfte des Jahres 2025 stattgefunden haben, für gültig erklären müssen (für direkte Online-Wahlen und traditionelle dezentralisierte Wahlen). Der ASR wird ebenfalls die Delegierten aus dem Inland, die Mitglieder des Vorstands, den Quästor, den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission «Schweizer Revue» auf Vorschlag der Mitglieder des Vorstands wählen. Erst nach der ersten Sitzung des neu konstituierten ASR können die gesamten Wahlergebnisse offiziell auf der ASO-Website veröffentlicht und weltweit bekannt gegeben werden.

Vorzeitiges Verlassen des Landes während der Amtszeit (2025–2029)

Zieht ein Delegierter des Auslandschweizerrates (ASR) während der Legislaturperiode in eine andere Region als diejenige, die er vertritt, verliert er automatisch seinen Sitz, es sei denn, er erhalte vom Vorstand der ASO eine Ausnahmegenehmigung. Der Delegierte muss das Sekretariat der ASO über seinen Wohnortwechsel informieren. Wird keine Ausnahme­genehmigung erteilt, wird sein Sitz für frei erklärt und ein Verfahren zur Neubesetzung gemäss den geltenden Wahlvorschriften eingeleitet.

Anfechtungen

Bei Anfechtungen im Zusammenhang mit der Auswahl der Kandidaten, dem Verfahren, den Abstimmungen oder sonstigen Beschwerden wenden Sie sich bitte direkt an die für die Wahlen zuständigen Wahlbezirke:

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